Jugendhilfe im Strafverfahren
Leistungsbeschreibung
Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten.
Rechtsgrundlage
§ 52 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
§ 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG)Voraussetzung
Das Jugendamt ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (unter 21 Jahren) mit Wohnsitz in Minden.Ansprechpunkt
Jugendamt