Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für junge Menschen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren sowie um eine Fortsetzungshilfe nach einer Hilfe zur Erziehung für einen Minderjährigen und seine Eltern und die Nachbetreuung.


    Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.


    Das Leistungsspektrum ist ähnlich wie bei den Hilfen zur Erziehung. Es umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen inklusive Ausbildungsmaßnahmen (bei Bedarf). Angeboten werden unter anderem soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen.


    Leistungsempfänger ist hier der junge Volljährige.


    Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbstständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.


     

  • Rechtsgrundlage

  • Voraussetzung

    Das Jugendamt ist Ansprechpartner für junge Volljährige (unter 21 Jahren) mit Wohnsitz in Minden.



     

  • Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe für junge Volljährige erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.