Heimerziehung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform ist eine der angebotenen Arten der Hilfe zur Erziehung.


    Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie


    1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
    2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
    3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten.

      

    Jugendliche sollen zudem in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.


  • Rechtsgrundlage

  • Voraussetzung

    Das Jugendamt ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (unter 21 Jahren) mit Wohnsitz in Minden.


  • Kosten

    Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.