Anliegerbeiträge und Kostenersätze für Grundstücksanschlüsse

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kosten für den Straßenbau trägt die Stadt Minden gemeinsam mit den Grundstückseigentümern. Neben einem von der Stadt Minden zu erbringenden Eigenanteil werden die Grundstückseigentümer prozentual zur Mitfinanzierung herangezogen. Diese Refinanzierung geschieht in einem formellen Verfahren, das von hier durchgeführt wird.
    Für die Herstellung von Kanälen haben die Grundstückseigentümer ebenfalls ihren Beitrag zu leisten. Als Gegenleistung leiten die Grundstückseigentümer ihre Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) in die Kanäle ein. Den Beitrag ermittelt die Stadt Minden in einem formellen Verfahren.
    Auch die vorgeschriebene Benutzung vorhandener städtischer Kanäle sowie der Anschluss der Grundstücke an die Kanäle werden hier durchgesetzt.

  • Rechtsgrundlage