Herstellung von Grundstücksanschlüssen (Bauen)

  • Leistungsbeschreibung

    Herstellung

    Die Grundstücksanschlussleitung ist die Leitung vom öffentlichen Kanal bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks.

    Jedes anzuschließende Grundstück ist unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. In Gebieten mit Mischsystem ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung, in Gebieten mit Trennsystem je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser herzustellen. Erfolgt der Anschluss an einen Mischwasserkanal, sind die Anschlussleitungen auf dem Grundstück als Trennsystem auszuführen und vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage hinter den Kontrollschächten zusammenzuführen.

    Die Herstellung eines Anschlusses der privaten Grundstücksentwässerungsanlage an die städtische Kanalisation bedarf der vorherigen Beantragung und ist kostenpflichtig.

    siehe auch: Kanalanschlussbeitrag oder Kostenersatz

    Erneuerung und Reparatur 

    Bei anstehenden Straßenausbaumaßnahmen werden die Grundstücksanschlussleitungen der betroffenen Straßen vorab mit einer Kanalkamera befahren und der Zustand wird dokumentiert. Sollte sich bei der Auswertung der Kamerabefahrung der Grundstücksanschlussleitungen gemäß dem NRW Bildreferenzkatalog -Private Abwasserleitungen herausgestellten, dass die optisch inspizierten Bereiche der o.g. Grundstücksanschlussleitung Schadensbilder aufweist, für die eine Sanierungsnotwendigkeit besteht, werden die Eigentümer schriftlich von den SBM informiert.

    Sanierungen (Erneuerungen/ Reparaturen) im öffentlichen Bereich, werden ausschließlich von den SBM ausgeführt. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Alle Maßnahmen auf dem privaten Grundstück sind durch den Grundstückseigentümer durchzuführen.

  • Rechtsgrundlage

  • Formulare


    GA-Herstellungsantrag.pdf

    Entwaesserungsanzeige.pdf 




  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende