erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Unter dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. 

    Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Extremismus in jeglicher Form u.v.m. Des Weiteren gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander, wie beispielsweise durch (Cyber-)Mobbing, vorzubeugen. Aus diesem Grund werden im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz mit jungen Menschen, Erziehungsberechtigten und Fachkräften Themen wie Jugendmedienschutz, Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie allgemeine Aufklärungskampagnen behandelt.


    Die Förderung regional breit gestreuter präventiver Angebote ist ein Ziel des erzieherischen Jugendschutzes.


    Auch Beratungen im Kontext des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden durch den Bereich Jugendarbeit / Jugendschutz durchgeführt.

  • Rechtsgrundlage

    • § 14 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
    • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)




  • Unterstützende Institutionen

    • Ordnungsamt der Stadt Minden
    • Präventiver Rat des Kreises Minden-Lübbecke



  • Ansprechpunkt

    Jugendamt