Angebote der Jugendarbeit

  • Leistungsbeschreibung

    Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor.

    Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

    Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend sowie von Jugendämtern. Sie umfasst die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit.

    Beim Bereich Jugendarbeit / Jugendschutz des Jugendamtes der Stadt Minden erhalten Sie Fachberatung, Anregungen und Hilfe z. B. bei der Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Jugendarbeit.


  • Rechtsgrundlage

    § 11-12 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe  (SGB VIII)

  • Erforderliche Unterlagen

    Über die benötigten Unterlagen informiert Sie der Bereich Jugendarbeit / Jugendschutz.

    Hier erhalten Sie u. a.:



  • Ansprechpunkt

    Bereich 4.2 - Jugendarbeit / Jugendschutz
    Daniela Thoring
    Raum.-Nr.: 43, Tel: 0571 89-467, E-Mail: d.thoring@minden.de


  • Frist

    Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme und spätestens bis zum 31.03. eines jeden Jahres, unter Verwendung der vorgesehenen Vordrucke zu stellen.

    Anträge, die nach dem 31.03. eines jeden Jahres eingehen, können nur bezuschusst werden, sofern noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

    Nach dem 31.10. eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

    Anträge zu Baumaßnahmen sind bis zum 31.05. eines jeden Jahres für das darauffolgende Haushaltsjahr vorzulegen.




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