Grundstücksteilungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

    Durch die Teilung darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) widerspricht. 

  • Rechtsgrundlage

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular „Grundstücksteilung/Negativzeugnis“
    • Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wurde
  • Kosten

    50,- € bis 500,- € (je gebildetes bebautes Grundstück oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück).
    Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.

  • Ansprechpunkt

    Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, Bereich 5.1 Bauordnung