Grundstücksteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.
Durch die Teilung darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) widerspricht.
Rechtsgrundlage
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular „Grundstücksteilung/Negativzeugnis“
- Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wurde
Kosten
50,- € bis 500,- € (je gebildetes bebautes Grundstück oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück).
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.Ansprechpunkt
Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, Bereich 5.1 Bauordnung