Baurechtsvorschriften
Leistungsbeschreibung
Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung, etc.) geregelt. Es beantwortet im Wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig ist.
Das Bauordnungsrecht ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Hierzu kommen weitere Verordnungen sowie die technischen Baubestimmungen.
Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält das Bauordnungsrecht insbesondere Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen einzuhalten sind (Brandschutz, Standsicherheit).
Ferner gibt es für den Bereich der Stadt Minden örtliche Bauvorschriften, die sich in verschiedenen Satzungen wiederfinden. Welche örtlichen Bauvorschriften existieren, können Sie unter dem Stichwort Stadtrecht/Satzungen nachvollziehen.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Stadtrecht