Baulasten

  • Leistungsbeschreibung

    Sinn und Zweck einer Baulast ist es, ein bestimmtes, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechendes Bauvorhaben genehmigungsfähig zu machen. Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. 

    Die Übernahme einer Baulast ist öffentlich-rechtlicher Natur. Einen Antrag zur Baulasteintragung können Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden, Bauordnung einreichen.

    Baulasten werden im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Grundstückes nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.

    Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.

    Beim Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie kann es wichtig sein zu wissen, inwieweit diese durch die Eintragung von Baulasten belastet sind. Hierzu können Sie mündliche aber auch schriftliche Auskünfte erhalten. 

    Für schriftliche Auskünfte können Sie einen Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Minden, Bauordnung stellen.

    Eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Der Antrag auf Baulastenauskunft kann per Post, Fax oder E-Mail über das ausgefüllte Formular erfolgen. In dem Antrag ist das Grundstück genau zu bezeichnen (Straße, Hausnummer, ggf. Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück) sowie das berechtigte Interesse an der Auskunft hinreichend nachzuweisen.

    Antragsformulare zur Baulasteintragung und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Einverständniserklärung zur Eintragung einer Baulast und ein ausführliches Merkblatt zum Thema Baulasten finden Sie in unserem Download Bereich.

  • Rechtsgrundlage

    § 85 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

  • Kosten

    -  mündliche Auskünfte: gebührenfrei

    -  schriftliche Auskünfte:        

    • 30,- € pro Grundstück, wenn keine Baulast vorhanden ist (auch bei Begünstigungen)
    • 50,- € pro Grundstück, wenn eine Baulast vorhanden ist

    -  Eintragung von Baulasten: 50,- € bis 250,- € (je nach Art der Baulast)

    -  Löschung einer Baulast: 50,- €

  • Anträge / Formulare


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