Bauregistratur/ Bauaktenarchiv
Leistungsbeschreibung
In der zentralen Registratur werden die Bauakten zur aktuellen Genehmigungsverfahren geführt. Informationen zum aktuellen Verfahrensstand erhalten Antragsteller*in und deren Bevollmächtigte (Entwurfsverfasser, Anwälte, Ingenieure etc.) von der/dem zuständigen Mitarbeiter*in oder über die Kolleg*innen im Baubürgerbüro.
Akteneinsichten durch Nachbar*innen werden nur während der Öffnungszeiten im Baubürgerbüro durchgeführt. Diese Akteneinsicht beschränkt sich in den meisten Fällen nur auf die Lagepläne und Ansichten, die zur Wahrnehmung der nachbarlichen Belange erforderlich sind. Alle anderen Bauakteninhalte unterliegen dem Datenschutz. Für Akteneinsichten durch Nachbar*innen werden keine Gebühren erhoben.
Alle Anfragen zur Akteneinsichten durch Stadtverordnete sind formlos und schriftlich über das Büro des Bürgermeisters zu beantragen.
Aus dem Bauaktenarchiv können Grundstückseigentümer*innen oder deren Bevollmächtigte (Makler*innen, Familienangehörige, Anwält*innen, Ingenieur*innen etc.) und Gutachter*innen gegen Gebühr bereits abgeschlossene und archivierte Hausakten einsehen.
Die Einsichtnahme in die „Archivakten“ ist grundsätzlich nur nach Antragstellung und Terminvereinbarung im Baubürgerbüro möglich.
Antragsformulare zur Akteneinsicht finden Sie in unserem Downloadbereich. Die Formulare können Sie ebenfalls zu den Öffnungszeiten im BauBürgerbüro erhalten. Sind die Angaben mit den Nachweisen zur Berechtigung komplett, bekommt die Antragstellerin/der Antragsteller nach Überprüfung der Unterlagen eine Rückmeldung zur Abstimmung eines Termins für die Akteneinsicht. Eine Beratung wird bei der Hausakteneinsicht nicht angeboten. Sie können aber gegen Gebühr Kopien aus den Akten erhalten.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Bauakten nicht immer und vollständig in unserem Archiv vorhanden sind.
Rechtsgrundlage
Kosten
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Minden Tarifstelle 18: Gebühren für die Akteneinsicht in Euro Akteneinsicht je Hausnummer (bis zwei Aktenordner) 25,00 je weiterer Aktenordner 10,00 zzgl. Einsichtnahme je angefangene ½ Stunde 20,00 Tarifstelle 19: Gebühren für die digitale Bereitstellung zur Akteneinsicht in Euro Je Aktenzeichen bzw. Vorgang 10,00 zzgl. Einsichtnahme je angefangene ½ Stunde 15,00 Tarifstelle 2: Gebühren für Kopien in Euro S/W Farbe je Kopie DIN A4 1,50 1,50 je Kopie DIN A3 1,50 2,80 je Kopie DIN A2 2,70 5,30 je Kopie ab DIN A1 5,30 10,60 Gebühren für die Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten in Euro 10,90 Ansprechpunkt
Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, Bereich 5.1-Bauen und Wohnen
Die zuständige Mitarbeiterin können Sie Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichen.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Einsicht in Bauakten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Auftrag zur Anfertigung von Kopien/Scandateien von Bauakten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Vollmacht zur Akteneinsicht - Bauakten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)