Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Kurztext
Die Straßenverkehrsbehörde ergreift Maßnahmen zur Verkehrslenkung bzw. -sicherung. Sie zeigen sich insbesondere in der Anordnung von Verkehrszeichen (Beschilderungen und Markierungen) und Verkehrseinrichtungen (Baken, Pfosten, Schranken etc.). Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist die Flüssigkeit des Verkehrs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.
Die Verkehrsbehörde trifft Maßnahmen durch Eingriffe in den fließenden Verkehr- zur Vermeidung von Unfallgefahren
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße
- zur Optimierung des Verkehrs durch
- verkehrsregelnde Maßnahmen.
Daneben werden auch Wegweisungskonzepte erarbeitet, z.B. für die Wegweisung zu Gewerbegebieten oder im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen.
Sie ordnet den ruhenden Verkehr, um den Bedürfnissen des Lieferverkehrs, der Besucher und Geschäftskunden und den Anwohnern gerecht zu werden.
Leistungsbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde ergreift Maßnahmen zur Verkehrslenkung bzw. -sicherung. Sie zeigen sich insbesondere in der Anordnung von Verkehrszeichen (Beschilderungen und Markierungen) und Verkehrseinrichtungen (Baken, Pfosten, Schranken etc.). Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist die Flüssigkeit des Verkehrs mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.
Die Verkehrsbehörde trifft Maßnahmen durch Eingriffe in den fließenden Verkehr- zur Vermeidung von Unfallgefahren
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße
- zur Optimierung des Verkehrs durch
- verkehrsregelnde Maßnahmen.
Daneben werden auch Wegweisungskonzepte erarbeitet, z.B. für die Wegweisung zu Gewerbegebieten oder im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen.
Sie ordnet den ruhenden Verkehr, um den Bedürfnissen des Lieferverkehrs, der Besucher und Geschäftskunden und den Anwohnern gerecht zu werden.