Unterhaltsverpflichtung , Beurkundung

  • Leistungsbeschreibung

    Elternteile, die mit ihren minderjährigen Kindern nicht in einem Haushalt leben, sind diesen zum Barunterhalt verpflichtet. Die Verpflichtung zum Unterhalt kann in öffentlich beurkundeter Form erfolgen. Auch Änderungen der Unterhaltsverpflichtung können beurkundet werden.


    • Notar (gebührenpflichtig)  
    • Jugendamt (gebührenfrei)  
  • Rechtsgrundlage

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Unterlagen, aus denen sich die zu beurkundende Unterhaltshöhe ergibt (z. B. Berechnungen des eigenen oder gegnerischen Rechtsanwaltes)


  • Kosten

    Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig, bei der Beurkundung im Jugendamt fallen keine Gebühren an.