Sorgeerklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dieses muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Beide Elternteile können die Erklärung auch in jeweils getrennten Urkunden abgeben. Die gemeinsame Sorge wird dann mit der zuletzt aufgenommenen Urkunde wirksam.

    Hinweis:
    Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

    •  Jugendamt (gebührenfrei)
    •  Notar (gebührenpflichtig)
  • Rechtsgrundlage

    § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis



  • Kosten

    Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig, bei der Beurkundung im Jugendamt fallen keine Gebühren an.