Zweitwohnungssteuer Festsetzung u. Auskünfte

  • Leistungsbeschreibung

    Besteuert wird das Innehaben von Zweitwohnsitzen im Stadtgebiet, wobei nicht jeder Zweitwohnsitz besteuert wird. Maßstab der Steuer ist die Nettokaltmiete je Wohnung oder Wohnungsteil oder die übliche Miete, wenn keine Miete gezahlt wird.


    Auf das Formular "Fragebogen Zweitwohnungssteuer" (siehe unten) wird verwiesen.


    Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Steuer beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.


    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Ortsteil das Grundstücks / die Wohnung liegt.

    Wenden Sie sich an:

    Frau Asmus für die Ortsteile: Dützen, Häverstädt, Leteln, Meißen, Minderheide, Rechtes Weserufer (nördl. Karlstr.),

    Herrn Bückmann für die Ortsteile: Aminghausen, Bölhorst, Hahlen, Minderheide, Rodenbeck

    Frau Hachmeister für die Ortsteile: Minderheide, Rechtes Weserufer, Rodenbeck, Stemmer, Todtenhausen

    Frau Kordas für die Ortsteile: Haddenhausen, Königstor, Kutenhausen

    Frau Kütemeier für die Ortsteile: Dankersen, Innenstadt

    Frau Neufeld für die Ortsteile: Bärenkämpen, Nordstadt, Minderheide, Päpinghausen


  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • Anträge / Formulare