Zweitwohnungssteuer Festsetzung u. Auskünfte
Leistungsbeschreibung
Besteuert wird das Innehaben von Zweitwohnsitzen im Stadtgebiet, wobei nicht jeder Zweitwohnsitz besteuert wird. Maßstab der Steuer ist die Nettokaltmiete je Wohnung oder Wohnungsteil oder die übliche Miete, wenn keine Miete gezahlt wird.
Auf das Formular "Fragebogen Zweitwohnungssteuer" (siehe unten) wird verwiesen.
Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Steuer beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
An wen muss ich mich wenden?Die Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Ortsteil das Grundstücks / die Wohnung liegt.
Wenden Sie sich an:
Frau Asmus für die Ortsteile: Dützen, Häverstädt, Leteln, Meißen, Minderheide, Rechtes Weserufer (nördl. Karlstr.),
Herrn Bückmann für die Ortsteile: Aminghausen, Bölhorst, Hahlen, Minderheide, Rodenbeck
Frau Hachmeister für die Ortsteile: Minderheide, Rechtes Weserufer, Rodenbeck, Stemmer, Todtenhausen
Frau Kordas für die Ortsteile: Haddenhausen, Königstor, Kutenhausen
Frau Kütemeier für die Ortsteile: Dankersen, Innenstadt
Frau Neufeld für die Ortsteile: Bärenkämpen, Nordstadt, Minderheide, Päpinghausen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)