Grundbesitzabgaben Festsetzung u. Auskünfte
Leistungsbeschreibung
Die Grundbesitzabgaben beinhalten die- Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sowie Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). Das Finanzamt ist für die Bewertung der einzelnen Objekte verantwortlich. Der Grundsteuerwert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Minden beschließt den Hebesatz und erlässt den Steuerbescheid. Die zu entrichtende Steuer errechnet sich aus der Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem jeweiligen Hebesatz.
Sowie weitere Gebühren:- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
- Umlage Weserniederung
Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Steuer/ Gebühr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen. Außerdem werden die Gebührentatbestände in den verlinkten Satzungen detailliert aufgeführt.
Die Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Ortsteil das Grundstücks / die Wohnung liegt.
Wenden Sie sich an:
Frau Asmus für die Ortsteile: Dützen, Häverstädt, Meißen, Stemmer
Herrn Bückmann für die Ortsteile: Aminghausen, Hahlen, Leteln, Minderheide
Frau Hachmeister für die Ortsteile: Rechtes Weserufe, Rodenbeck, Todtenhausen
Frau Kordas für die Ortsteile: Haddenhausen, Königstor, Kutenhausenn
Frau Kütemeier für die Ortsteile: Bölhorst, Dankersen, Innenstadt
Frau Neufeld für die Ortsteile: Bärenkämpen, Nordstadt, Päpinghausen
- Grundsteuer:
Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz (GrStG)
Bewertungsgesetz (BewG)
Abgabenordnung (AO)
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)