Grundbesitzabgaben Festsetzung u. Auskünfte
Leistungsbeschreibung
Die Grundbesitzabgaben beinhalten die- Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sowie Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). Das Finanzamt ist für die Bewertung der einzelnen Objekte verantwortlich. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Minden beschließt den Hebesatz und erlässt den Steuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Sowie weitere Gebühren:- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
- Umlage Weserniederung
Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Steuer/ Gebühr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen. Außerdem werden die Gebührentatbestände in den verlinkten Satzungen detailliert aufgeführt.
Die Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Ortsteil das Grundstücks / die Wohnung liegt.
Wenden Sie sich an:
Frau Asmus für die Ortsteile: Dützen, Häverstädt, Leteln, Meißen, Minderheide, Rechtes Weserufer (nördl. Karlstr.),
Herrn Bückmann für die Ortsteile: Aminghausen, Bölhorst, Hahlen, Minderheide, Rodenbeck
Frau Hachmeister für die Ortsteile: Minderheide, Rechtes Weserufer, Rodenbeck, Stemmer, Todtenhausen
Frau Kordas für die Ortsteile: Haddenhausen, Königstor, Kutenhausen
Frau Kütemeier für die Ortsteile: Dankersen, Innenstadt
Frau Neufeld für die Ortsteile: Bärenkämpen, Nordstadt, Minderheide, Päpinghausen
- Grundsteuer:
Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz (GrStG)
Bewertungsgesetz (BewG)
Abgabenordnung (AO)
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)