Vergnügungssteuer Festsetzung u. Auskünfte
Leistungsbeschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere für die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen. Maßstab für die Steuer ist bei Geldspielgeräten die Bruttokasse, bei Unterhaltungsgeräten die Stückzahl.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)