Vergnügungssteuer Festsetzung u. Auskünfte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere für die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen. Maßstab für die Steuer ist bei Geldspielgeräten die Bruttokasse, bei Unterhaltungsgeräten die Stückzahl.

  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende