Hundesteuer Festsetzung, Anmeldung, Abmeldung, Ermäßigung, Befreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Für das Halten mehrerer Hunde sowie von sog. „gefährlichen Hunden“ wird eine erhöhte Steuer erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt. Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände ergeben sich aus der verlinkten Hundesteuersatzung.

    Jeder Hund muss unabhängig von seinem Alter innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt zur Steuer angemeldet werden. Zur Meldepflicht im Detail wird auf die unten verlinkte Satzung verwiesen.

    Die jährliche Hundesteuer beträgt zur Zeit für

    • einen Hund im Haushalt 102,00 Euro 
    • zwei Hunde im Haushalt je 120,00 Euro
    • drei und mehr Hunde im Haushalt je 156,00 Euro.



    Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Steuer beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende