Bescheinigung in Steuersachen

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Antrag bei den aufgeführten Mitarbeiter*innen bescheinigt die Finanzbuchhaltung der Stadt Minden, dass in steuerlicher Hinsicht keine Bedenken beim Antragsteller bestehen, dass diesem


    • öffentliche Aufträge oder
    • Genehmigungen für die Güter- bzw. Personenbeförderung


    erteilt werden (Bescheinigung in Steuersachen).

    Andere Behörden oder Auftraggeber fordern diese bei Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren an, um einschätzen zu können, ob der Zahlungspflichtige seine Steuerschuld begleicht. 



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende