Bescheinigung in Steuersachen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag bei den aufgeführten Mitarbeiter*innen bescheinigt die Finanzbuchhaltung der Stadt Minden, dass in steuerlicher Hinsicht keine Bedenken beim Antragsteller bestehen, dass diesem
- öffentliche Aufträge oder
- Genehmigungen für die Güter- bzw. Personenbeförderung
erteilt werden (Bescheinigung in Steuersachen).
Andere Behörden oder Auftraggeber fordern diese bei Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren an, um einschätzen zu können, ob der Zahlungspflichtige seine Steuerschuld begleicht.