Spenden, Spendenbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen gemeinnützigen Zweck. D.h. sie dient dem Gemeinwohl, ihr steht keine Gegenleistung gegenüber. Es wird zwischen Geld- und Sachspenden unterschieden.


    Spenden an die Stadt Minden können bar eingezahlt, per Scheck oder per Überweisung auf folgendes Konto der Finanzbuchhaltung geleistet werden:

    Sparkasse Minden-Lübbecke
    IBAN DE12 4905 0101 0080 0000 11


    Die Finanzbuchhaltung stellt nach Erhalt der Spende eine Spendenbestätigung aus. Für diese Spendenbestätigung sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

    • korrekte Anschrift des Zuwendungsgebers (bei Firmen ist auf die konkrete Rechtsform zu achten),
    • welcher gemeinnützige Zweck gefördert werden soll.


    Zusätzlich bei Sachspenden (bspw. Buchspende für Stadtbibliothek):

    • Angabe des Wertes der Zuwendung und Vorlage geeigneter Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben
    • Angabe, ob die Zuwendung aus dem Betriebs- oder Privatvermögen geleistet wird
    • Bezeichnung der Zuwendung (bspw. "Kinderhörbücher für Stadtbibliothek")


    Gemeinnützige Zwecke sind u.a.:

    • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
    • die Förderung der Erziehung
    • die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege
    • die Förderung der Flüchtlingshilfe
    • die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
    • die Förderung des Tierschutzes
    • die Förderung der Denkmalpflege
    • die Förderung des Sports
    • die Förderung der Heimatpflege
  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)
    Einkommensteuergesetz (EStG)
    u.a.

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Zuständige Mitarbeitende