Spenden, Spendenbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen gemeinnützigen Zweck. D.h. sie dient dem Gemeinwohl, ihr steht keine Gegenleistung gegenüber. Es wird zwischen Geld- und Sachspenden unterschieden.
Spenden an die Stadt Minden können bar eingezahlt, per Scheck oder per Überweisung auf folgendes Konto der Finanzbuchhaltung geleistet werden:
Sparkasse Minden-LübbeckeIBAN DE12 4905 0101 0080 0000 11Die Finanzbuchhaltung stellt nach Erhalt der Spende eine Spendenbestätigung aus. Für diese Spendenbestätigung sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- korrekte Anschrift des Zuwendungsgebers (bei Firmen ist auf die konkrete Rechtsform zu achten),
- welcher gemeinnützige Zweck gefördert werden soll.
Zusätzlich bei Sachspenden (bspw. Buchspende für Stadtbibliothek):
- Angabe des Wertes der Zuwendung und Vorlage geeigneter Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben
- Angabe, ob die Zuwendung aus dem Betriebs- oder Privatvermögen geleistet wird
- Bezeichnung der Zuwendung (bspw. "Kinderhörbücher für Stadtbibliothek")
Gemeinnützige Zwecke sind u.a.:
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
- die Förderung der Erziehung
- die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege
- die Förderung der Flüchtlingshilfe
- die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
- die Förderung des Tierschutzes
- die Förderung der Denkmalpflege
- die Förderung des Sports
- die Förderung der Heimatpflege
Rechtsgrundlage
Abgabenordnung (AO)
Einkommensteuergesetz (EStG)
u.a.