Verwahrung von Wertgegenständen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Führung des Verwahrgelasses dient der sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen.

    Im Verwahrgelass sind insbesondere aufzubewahren:

    • Urkunden, z.B. Sparbücher
    • Wertzeichen
    • Quittungsblocks
    • Sicherheitsleistungen, z.B. Bürgschaftsurkunden
    • Gepfändete Gegenstände
    • Wertvolle Fundsachen u.a.


    Haben Sie Fragen zum Verfahren bei Ein- oder Auslieferungen von Wertgegenständen?

    Muss ein bestimmter Wertgegenstand in das Verwahrgelass eingeliefert werden?

    Diese und andere Fragen beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)

    Örtliche Vorschriften der Finanzbuchhaltung (ÖV-Fibu)

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende