Verwahrung von Wertgegenständen
Leistungsbeschreibung
Die Führung des Verwahrgelasses dient der sicheren Aufbewahrung von Wertgegenständen.
Im Verwahrgelass sind insbesondere aufzubewahren:
- Urkunden, z.B. Sparbücher
- Wertzeichen
- Quittungsblocks
- Sicherheitsleistungen, z.B. Bürgschaftsurkunden
- Gepfändete Gegenstände
- Wertvolle Fundsachen u.a.
Haben Sie Fragen zum Verfahren bei Ein- oder Auslieferungen von Wertgegenständen?
Muss ein bestimmter Wertgegenstand in das Verwahrgelass eingeliefert werden?
Diese und andere Fragen beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Rechtsgrundlage
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
Örtliche Vorschriften der Finanzbuchhaltung (ÖV-Fibu)
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)