Bareinzahlungen, Barkasse

  • Leistungsbeschreibung

    Die Finanzbuchhaltung nimmt den Zahlungsverkehr für
    • die Stadt Minden,
    • die Städtischen Betriebe Minden (SBM) sowie
    • die Volkshochschule Minden/ Bad Oeynhausen wahr.

    Zahlungen können bewirkt werden:
    • bargeldlos (Überweisung, Lastschriftverfahren)
    • per Scheck
    • im EC-Cash-Verfahren (Stadtbibliothek, Stadttheater, Bürgerbüro)
    • per Bargeld

    Bareinzahlungen (und Barauszahlungen) sind in den Räumen der Finanzbuchhaltung vorzunehmen. Die zuständigen Mitarbeiter*innen mit Zimmer-Nr. sind im Nachgang aufgeführt. Nach der Einzahlung erhält der Einzahler eine maschinell erstellte Quittung. Diese ist ohne Unterschrift der Kassiererin bzw. des Kassierers gültig.
  • Rechtsgrundlage

    Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)

    Örtliche Vorschriften der Finanzbuchhaltung (ÖV-Fibu)

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende