Kreditorenbuchhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Rechnungen, Belege und sonstige Zahlungsaufforderungen werden in der Finanzbuchhaltung gebucht und per Datenträgeraustausch an den Berechtigten (Lieferant*in, Bürger*in usw.) ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung der Geschäftsvorfälle ist jedoch auch die Prüfung und Freigabe des Belegs durch die beauftragende Dienststelle. Diese Abteilungen (auch Schulen, Kindergärten, Betriebshof und andere Außenstellen) werden durch einen elektronischen Workflow zur Rechnungsbearbeitung einbezogen. Erst nach deren Freigabe darf die Finanzbuchhaltung tätig werden und den Zahlungsverkehr vornehmen.

    Haben Sie Fragen zum aktuellen Bearbeitungsstand? Haben Sie Anmerkungen, Ergänzungen oder Änderungen zu einer schon eingegangenen Rechnung?

    In diesen und sonstigen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Mitarbeiter*innen. 

  • Rechtsgrundlage

    Gemeindeordnung (GO)

    Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)

    Örtliche Vorschriften der Finanzbuchhaltung (ÖV-Fibu)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende