Vollstreckung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Finanzbuchhaltung ist gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) zur zentralen Stelle für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei der Stadt Minden bestimmt worden. Sie nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
    Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, werden angemahnt und anschließend ggf. zwangsweise vollstreckt.
  • Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
    Abgabenordnung (AO)
    Zivilprozessordnung (ZPO)
    Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
    u.a.
  • Weiterführende Informationen

    Sie haben Fragen? Wenden Sie sich je nach Thema an die zuständigen Mitarbeiter*innen:


    Kontopfändung, Lohnpfändung: Frau Tschapke

    Abnahme der Vermögensauskunft: Herr Krause

    Zwangsversteigerung, sonstige dingliche Vollstreckung: Frau Miraldo


  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende