Vollstreckung
Leistungsbeschreibung
Die Finanzbuchhaltung ist gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) zur zentralen Stelle für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei der Stadt Minden bestimmt worden. Sie nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, werden angemahnt und anschließend ggf. zwangsweise vollstreckt.Rechtsgrundlage
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
Abgabenordnung (AO)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
u.a.Weiterführende Informationen
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich je nach Thema an die zuständigen Mitarbeiter*innen:
Kontopfändung, Lohnpfändung: Frau Tschapke
Abnahme der Vermögensauskunft: Herr Krause
Zwangsversteigerung, sonstige dingliche Vollstreckung: Frau Miraldo
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)