Zahlungsverkehr Kindergartenbeiträge, Verpflegungskosten
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen wird ein öffentlich-rechtlicher Beitrag erhoben. Die Beitragspflichtigen haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung bzw. für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Kindertagespflege zu entrichten. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmt sich nach dem Jahreseinkommen, die Beiträge richten sich darüber hinaus nach dem Alter des Kindes und nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.
Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Beiträge richten Sie bitte an das Jugendamt, Elternbeitragsstelle.
Dienstleistung Kindertageseinrichtung - Vermittlung von Plätzen.Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Haben Sie eine Mahnung erhalten?
Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)