Vor Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist den Gläubigern ein außergerichtlicher Einigungsvorschlag über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu unterbreiten. Mit der außergerichtlichen Einigung ist eine geeignete Person oder Stelle zu beauftragen.
Scheitert die außergerichtliche Einigung, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, ist das im Sinne einer gütlichen Einigung im Vollstreckungsprozess zu werten.
Haben Sie Fragen zu den rückständigen Forderungen bei der Stadt Minden, können Sie sich gern an die unten aufgeführten Mitarbeiter*innen wenden.
Alle weiteren Fragen zum Verfahren insgesamt sind an die sog. geeigneten Stellen zu richten.
Als geeignete Stelle anerkannt sind in der Regel die Schuldnerberatungen, z.B. PariSozial, Arbeiterwohlfahrt u.a.
Gleiches gilt für Rechtsanwälte.