Insolvenzverfahren
Leistungsbeschreibung
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird die Möglichkeit der Restschuldbefreiung eingeräumt.
Soweit die Stadt Minden offene Forderungen gegenüber Personen hat, bei welchen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden diese rückständigen Beträge zum Verfahren angemeldet.
Treten Sie als Insolvenzverwalter in einem Verfahren auf?
Befinden Sie sich in der Insolvenz bzw. steht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bevor und die Stadt Minden als Gläubigerin ist Beteiligte dieses Verfahrens (Schulden bei der Stadt Minden), können Sie sich gern an die aufgeführten Mitarbeiter*innen wenden.
Rechtsgrundlage
Insolvenzordnung (InsO)
weitere vollstreckungs- und prozessrechtliche Vorschriften