Zahlungsverkehr Straßenbaubeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Für die "nochmalige" Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen werden die Grundstückseigentümer*innen zu Straßenbaubeiträgen herangezogen. Die Höhe der Straßenbaubeiträge richtet sich zunächst nach der Art der Straße (z.B. Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße, etc.). Die unterschiedlichen Teileinrichtungen der Straße (z.B. Fahrbahn, Gehweg etc.) spielen ebenfalls bei der Ermittlung der Straßenbaubeiträge eine Rolle. Unter Berücksichtigung der o.g. Faktoren werden 15% bis 65% der beitragsfähigen Kosten auf die betroffenen Grundstückseigentümer verteilt. 

    Grundlage für die Verteilung des umlagefähigen Aufwandes ist die Grundstücksgröße der zu veranlagenden Grundstücke. Bei gewerblichen Nutzungen und mehrgeschossigen Wohnnutzungen werden prozentuale Aufschläge erhoben.

    Derzeit werden Straßenbaubeiträge zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert, sodass von den Grundstückseigentümern keine Beiträge mehr zu zahlen sind. Des Weiteren hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge vorgesehen.

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?

    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

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    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
    Straßenbaubeitragssatzung
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende