Zweitwohnungssteuer Zahlungsverkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Besteuert wird das Innehaben von Zweitwohnsitzen im Stadtgebiet, wobei nicht jeder Zweitwohnsitz besteuert wird. Maßstab der Steuer ist die Nettokaltmiete je Wohnung oder Wohnungsteil oder die übliche Miete, wenn keine Miete gezahlt wird.

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
    Zweitwohnungssteuersatzung
  • Anträge / Formulare


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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende