Vergnügungssteuer Zahlungsverkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen, insbesondere für die Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen. Maßstab für die Steuer ist bei Geldspielgeräten die Bruttokasse, bei Unterhaltungsgeräten die Stückzahl.

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
    Vergnügungssteuersatzung
  • Anträge / Formulare


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