Hundesteuer Zahlungsverkehr
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Für das Halten mehrerer Hunde sowie von sog. „gefährlichen Hunden“ wird eine erhöhte Steuer erhoben.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt. Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände ergeben sich aus der verlinkten Hundesteuersatzung.
Die jährliche Hundesteuer beträgt zur Zeit für- einen Hund im Haushalt 90,00 Euro
- zwei Hunde im Haushalt je 108,00 Euro
- drei und mehr Hunde im Haushalt je 144,00 Euro.
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Abgabenordnung (AO)
Kommunalabgabengesetz (KAG)Anträge / Formulare
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