Grundbesitzabgaben Zahlungsverkehr
Leistungsbeschreibung
Die Grundbesitzabgaben beinhalten dieGrundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) sowie Grund- und Betriebsvermögen (Grundsteuer B). Das Finanzamt ist für die Bewertung der einzelnen Objekte verantwortlich. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Minden beschließt den Hebesatz und erlässt der Steuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Sowie weitere Gebühren:- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Abfallbeseitigungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
- Umlage Weserniederung
Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
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Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz (GrStG)
Bewertungsgesetz (BewG)
Abgabenordnung (AO)
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)