Gewerbesteuer Zahlungsverkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Steuergegenstand der Gewerbesteuer als Realsteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
    Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.

    Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Minden.

    Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der Stadt Minden zu bestimmen ist (aktuell 447 %).

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    Abgabenordnung (AO)

  • Anträge / Formulare


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende