Zahlungsverkehr Erstattung von Sozialleistungen

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständig für die Gewährung von Sozialleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach dem AsylbLG) und Wohngeld ist der Bereich Soziales. Gleiches gilt auch für die Rückforderung sowie die Geltendmachung von 

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?

    Haben Sie eine Mahnung erhalten?

    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

    Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern. Diesbezügliche Fragen zur Festsetzung und Begründung der Rückforderungen und Erstattungsansprüche richten Sie bitte an den Bereich Soziales.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende