Zahlungsverkehr Erschließungsbeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst erschlossen werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
  • Rechtsgrundlage

    Abgabenordnung (AO)

    Kommunalabgabengesetz( KAG)

  • Anträge / Formulare


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