Zahlungsverkehr Elternbeitrag Offener Ganztag, Verpflegungskosten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Minden betreibt selbst oder durch Dritte (Träger) an den Grundschulen sowie an der Förderschule der Stadt Minden (Kuhlenkampschule) offene Ganztagsschulen.


    Im Zusammenhang mit dem Betrieb der offenen Ganztagsschule erhebt die Stadt Minden gemäß aufgeführter Satzung einen von der Betreuungszeit abhängigen öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag).

    Kosten für die Verpflegung, insbesondere für eine Mittagsverpflegung, sind in den Elternbeiträgen nach der Elternbeitragssatzung nicht enthalten. Dafür kann von den Beitragspflichtigen ein zusätzliches Verpflegungsentgelt verlangt werden.


    An wen muss ich mich wenden?

    Fragen zur Festsetzung und Berechnung der Beiträge richten Sie bitte an das Schulbüro.

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
  • Rechtsgrundlage

    Schulgesetz NRW (SchulG)
    Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Anträge / Formulare


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Zuständige Abteilungen

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