Zahlungsverkehr Bestattungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe sowie für Amtshandlungen und sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe der Friedhofsgebührensatzung erhoben.


    Inhaltliche Fragen zur Festsetzung der Gebühr und zum Bescheid richten Sie bitte an den Bereich Grünanlagen und Bestattungswesen der Städtischen Betriebe Minden (SBM).


    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?

    Haben Sie eine Mahnung erhalten?

    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    Friedhofsgebührensatzung

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende