Übermittlung von Kehrbuchdaten

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sind alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen nach dem Wärmeplanungsgesetz dazu verpflichtet, bestimmte Daten aus ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortliche Stelle zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

    Die bereitgestellten Daten dienen der Stadt Minden zur Erfassung der bestehenden Heizungsstruktur sowie des aktuellen gesamtstädtischen Gebäudewärmebedarfs, um darauf aufbauend Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Erhöhung der Energieeffizienz der Wärmeversorgung entwickeln zu können. Ziel ist es, bis 2045 eine nachhaltige, klimaschonende und zukunftsfähige Wärmeversorgung zu gewährleisten.

  • Rechtsgrundlage

    Die Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung ergibt sich nach § 11 Wärmeplanungsgesetz.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei den zu übermittelnden Daten handelt es sich um Auszüge aus den elektronischen Kehrbüchern. Diese beinhalten:

    • Standorte der Heizsysteme
    • Art und Anzahl der Feuerstätten
    • Art der Brennstoffe
    • Technische Daten zur Leistung der Heizanlage
    • Baujahr der Anlagen
    • Optional: Abgaswerte

    Die Übermittlung personenbezogener Daten ist ausgeschlossen.

  • Verfahrensablauf

    Die Stadt Minden wird die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen schriftlich (per Email oder per Post) zur Übermittlung der Kehrbuchdaten auffordern. Die Datenübermittlung hat in elektronischer Form über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) zu erfolgen. 

  • Frist

    Die Frist zur Übermittlung der Daten wird im Anschreiben zur Datenabfrage bekanntgegeben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende