Anzeige eines Sterbefalls
Leistungsbeschreibung
Ist eine Person in Minden verstorben, ist eine Anzeige des Sterbefalls erforderlich. Nach Eingang der Anzeige und den erforderlichen Unterlagen erfolgt die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen sind unterschiedlich und hängen u.a. von dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit ab. Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Kosten
1. Sterbeurkunde: 14,- Euro
Jedes weitere Exemplar: 7,- Euro
Verfahrensablauf
Ist die Person im Krankenhaus oder in einem Alten- und Pflegeheim verstorben, erfolgt die Anzeige durch die Einrichtung.
Bei Sterbefällen außerhalb einer Einrichtung wird die Anzeigepflicht sehr häufig einem Bestattungsinstitut übertragen und genügt damit den Vorschriften.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Stadt, in der die Person verstorben ist.
Frist
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzeigt werden.