Anzeige eines Sterbefalls

  • Leistungsbeschreibung

    Ist eine Person in Minden verstorben, ist eine Anzeige des Sterbefalls erforderlich. Nach Eingang der Anzeige und den erforderlichen Unterlagen erfolgt die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Die einzureichenden Unterlagen sind unterschiedlich und hängen u.a. von dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit ab. Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail.

  • Kosten

    1. Sterbeurkunde:               14,- Euro

    Jedes weitere Exemplar:     7,- Euro

  • Verfahrensablauf

    Ist die Person im Krankenhaus oder in einem Alten- und Pflegeheim verstorben, erfolgt die Anzeige durch die Einrichtung.

    Bei Sterbefällen außerhalb einer Einrichtung wird die Anzeigepflicht sehr häufig einem Bestattungsinstitut übertragen und genügt damit den Vorschriften.


  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit richtet sich nach der Stadt, in der die Person verstorben ist.

  • Frist

    Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzeigt werden.


Zuständige Abteilungen