Obdachlosenbetreuung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Leben und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen ist zu schützen. Dazu gehört bei drohendem Verlust der bisherigen Wohnung auch die Bereitstellung einer Notunterkunft. Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft ist nur als vorübergehende Notlösung gedacht.

    Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein (z. B. wegen einer fristlosen Kündigung oder einer Räumungsklage), so melden Sie sich bitte möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung, damit wir gemeinsam versuchen können, für Sie die derzeitige Wohnung zu erhalten oder noch rechtzeitig eine anderweitige Wohnung zu beschaffen.   

    Entsprechendes gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötzlichen Ereignisses, z. B. eines Wohnungsbrandes, bereits obdachlos geworden sind. 


  • Kosten

    Wenn Sie in eine städtische Obdachlosenunterkunft aufgenommen werden, ist eine Benutzungsgebühr zu zahlen.