Sportförderung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Minden zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen und einen wesentlichen Beitrag der Kinder- und Jugendförderung leisten. Sportvereine sind Teil des bürgerschaftlichen Engagements einer Stadt. Mit einem attraktiven An-gebot gewährleisten die Sportvereine die Grundversorgung für Sport und Bewegung für breite Bevölkerungsschichten und tragen zur Sicherung von Gesundheit und Lebensqualität in der Stadt bei. Die Stadt Minden fördert die Mindener Sportvereine mit den Sportförderrichtlinien gezielt nach Bedarf.
Die Stadt Minden unterstützt und fördert die im Stadtgebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Diese Richtlinie ermöglicht die zielgerichtete und nachhaltige Verwendung finanzieller Ressourcen zur Aufrechterhaltung und Ausweitung von Sport, Bewegung und Gesundheit.
Die Stadt Minden bezuschusst Mindener Sportvereine gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Minden.
Es können Zuschüsse für Sportgeräte, Baumaßnahmen und sozial-integrative Projekte beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt schriftlich.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Beschaffung von Sportgeräten
- Vereinsregister,
- aktuelle Vereinsatzung,
- aktuelle Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid,
- Kostenvoranschlag
Baumaßnahmen
- Vereinsregister,
- aktuelle Vereinsatzung,
- aktuelle Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid,
- evtl. Eigentumsverhältnisse
- Kostenvoranschlag
- Baupläne
- Baugenehmigung und sonstige Erlaubnisse z.B. Nutzungsvertrag
- Bei Baumaßnahmen ab 10.000 € Protokoll der Mitglieder-oder Delegiertenversammlung
Sozial-integrative Projekte
- Vereinsregister,
- aktuelle Vereinsatzung,
- aktuelle Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid
Voraussetzung
- Eingetragener Mindener Sportverein
- Mitgliedschaft beim Stadtsportverband Minden e.V.
Frist
Sportgeräte: 30.04. des laufenden Jahres.
Baumaßnahmen: 15.12. des laufenden Jahres für das Folgejahr.
Sozial-integrative Projekte: Keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Über die Anträge für Sportgeräte und Baumaßnahmen wird im Mai/Juni im Sportausschuss entschieden. Die Bewilligung/Ablehnung erfolgt anschließend.
Anträge / Formulare
- Sportförderung Verwendungsnachweis Baumaßnahmen(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Sportförderung Verwendungsnachweis sozialintegrative Maßnahmen(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Sportförderung Verwendungsnachweis Sportgeräte(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)