Straßenschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) über den Mängelmelder melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt. Anderweitige Schäden werden in das Straßenunterhaltungsprogramm für das jeweilige Jahr aufgenommen.
Rechtsgrundlage
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.