Durchführung einer Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich zwingend erforderlich.



  • Erforderliche Unterlagen

    Bei der Durchführung der Eheschließung wird der Personalausweis der Eheschließenden und Trauzeugen benötigt.

    Trauzeugen sind nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

  • Kosten

    Die Kosten für die Eheschließung sind variabel und abhängig von z.B. dem Tag und dem Trauort. Gerne informieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail über die Höhe der Kosten.

  • Verfahrensablauf

    Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, vor dem/der Standesbeamten/in erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

  • Zuständige Stelle

    Sie können entscheiden, in welchem Standesamt sie heiraten möchten.

    Falls Sie nicht an Ihrem Heimatort heiraten möchten, übersendet das Wohnsitzstandesamt nach erfolgter Anmeldung alle Unterlage an das Eheschließungsstandesamt. 

    Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes erkundigen, was Sie im Einzelfall berücksichtigen müssen. 


Zuständige Abteilungen