Amtliche Bekanntmachungen

  • Leistungsbeschreibung

    Amtlich bekanntgemacht werden beispielsweise Beschlüsse von Bebauungsplänen, Satzungen, die Sitzungen und Tagesordnungen der Stadtverordnetenversammlung sowie sonstiges Stadtrecht. Für diese Veröffentlichungen gelten bei der Stadt Minden feste Vorgaben:

    Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Minden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes im Internet auf der Homepage der Stadt unter www.minden.de/bekanntmachungen bereitgestellt, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Übersichtsseite ist auf www.minden.de auch über den Bereich ganz unten auf jeder Unterseite erreichbar. Zurückliegende Bekanntmachungen können gesucht und im Archiv gefunden werden. 

    Zusätzlich zur Bekanntmachung, die auf www.minden.de veröffentlicht wird, wird in der lokalen Tageszeitung Mindener Tageblatt nachrichtlich auf die Bekanntmachung hingewiesen. 

    Ist eine öffentliche Bekanntmachung in dieser Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, wird die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang im Aushangkasten des Stadthauses, Eingang Großer Domhof 1 öffentlich zugänglich gemacht. Sobald der Hinderungsgrund entfallen ist, wird die öffentliche Bekanntmachung unverzüglich nachgeholt.

    Öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB bilden eine Ausnahme: Sie erfolgen in der Tageszeitung Mindener Tageblatt. Zusätzlich werden sie im Internet auf der Internetseite www.minden.de/bekanntmachungen bereitgestellt.

  • Rechtsgrundlage


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