Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

    Wenn Sie einen Folgeantrag (nicht Erstantrag) stellen möchten, können Sie dafür den Online-Dienst "Erklärung zur Weitergewährung von Hilfen nach dem SGB XII" unter "Ihr Anliegen direkt online starten" nutzen. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Dienstes die AusweisApp und eine eID (z.B. der neue Personalausweis) benötigt werden. 

    Sie erhalten die Leistungen noch nicht oder wollen sich informieren und Leistungen beantragen? Weitere Informationen finden Sie unter Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung.

  • Ansprechpunkt


    Sie beziehen bereits Hilfe zum Lebensunterhalt und möchten Unterlagen/Nachweise persönlich abgeben?
    Dann wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten, montags bis freitags zwischen 8:00 und 12:30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, an das Servicebüro im Gebäude Kleiner Domhof 6-8 (Erdgeschoss, ehem. Sparkassengebäude).

    Sie beziehen bereits Hilfe zum Lebensunterhalt und haben Fragen zu Ihren laufenden Leistungen?
    Bitte wenden Sie sich hierfür an den in Ihrem Bewilligungsbescheid aufgeführten Sachbearbeiter oder die aufgeführte Sachbearbeiterin.

    Sie beziehen noch keine Hilfe zum Lebensunterhalt und möchten einen Erstantrag stellen oder haben Fragen zu den grundsätzlichen Leistungsansprüchen? Bitte klicken Sie auf Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung