Kulturförderung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Minden erkennt die Leistungen freier Mindener oder in Minden wirkender Initiativen an und unterstützt diese freie Kulturarbeit durch finanzielle Mittel nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes.
Seit 2019 werden weitere Fördermittel für Kulturangebote in Minden zur Verfügung gestellt, die auch von städtischen oder stadtnahen Kulturinstituten selbst beantragt werden können.
Der Online-Antrag und der Vordruck für den Verwendungsnachweis stehen hier zur Verfügung. Sie können den Online-Antrag mit der BundID-Funktion des Personalausweises verknüpfen, dann gilt er als unterschrieben und kann elektronisch eingereicht werden. Wenn Sie ohne BundID einen Antrag stellen möchten, drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn per Post an das Kulturbüro. Die Kulturförderung kann zweimal im Jahr beantragt werden: zum 31. März und zum 30. September.
Außerdem können Sie ganz formlos und außerhalb der Förderfristen für kleinere Projekte Unterstützung von maximal 200€ beantragen, die sogenannte „Mikroförderung“. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an das Kulturbüro mit Angaben zu Ihrem Projekt, Veranstaltungszeitraum und -ort sowie zum Verwendungszweck der beantragten Förderung.
Gefördert werden öffentliche Kulturveranstaltungen und Projekte, die einer Beurteilung unter künstlerischen oder wissenschaftlichen Gesichtspunkten zugänglich sind. Grundlage für die Vergabe der Kulturförderung sind die Kulturförderrichtlinien.
Zusätzliche Informationen und ein Erklärvideo finden Sie auf den Seiten des Kulturbüros der Stadt Minden.
Die Nutzung der Formulare für Antragstellung (Online oder als PDF zum Ausdrucken unter Anträge / Formulare) und Verwendungsnachweis ist notwendig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kulturbüro. Wir unterstützen Sie gern beim Ausfüllen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag Kulturförderung (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Kulturförderung Verwendungsnachweis