Hof- und Fassadenprogramme

  • Leistungsbeschreibung

    Hof- und Fassadenprogramm

    Wer kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen?
    Hauseigentümer*innen oder Eigentümergemeinschaften, die ihre Hausfassade neu gestalten möchten und in einem der beiden Fördergebiete wohnen, können einen Antrag auf Fördermittel stellen. 

    Es werden Fördermittel für die Aufwertung der Fassade und des Daches, für die Begrünung von Hausfassaden sowie die Anlage von Dachgärten zur Verfügung gestellt. Die ökologisch sinnvolle Gestaltung von Hof- und Gartenflächen kann ebenfalls bezuschusst werden, wie beispielsweise Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen (Unterschiede in beiden Fördergebieten).

    Wer ist zuständig?

    Anträge für das Sanierungsgebiet IV senden Sie bitte an Herrn Dieter Bommel oder Herrn Thomas Hüppe. Anträge, die das Rechte Weserufer betreffen, senden Sie bitte an Herrn David Sauerwald.

    Welche Ziele werden dadurch verfolgt?
    Hausfassaden sind das Gesicht eines Stadtteils. Freundliche und gepflegte Ansichtsflächen von Gebäuden können bereits das Lebensgefühl in der unmittelbaren Nachbarschaft positiv beeinflussen. Ein gepflegter und attraktiver Ortsteil stärkt das Miteinander der Bürgerinnen und Bürger.
    Hauseigentümer*innen werten durch das Hof- und Fassadenprogramm ihre Immobilie auf und verbessern dadurch deutlich die Vermietbarkeit. Gleichzeitig steigert es den Wert der Immobilie. Die Maßnahmen an Fassaden und die Innenhofgestaltungen bilden zwei Mosaiksteine, den Stadtteil attraktiver zu gestalten.