Sterbeurkunde

  • Leistungsbeschreibung

    Die Austellung einer Sterbeurkunde kann beim zuständigen Standesamt veranlassen.

    Weiter informationen zur Anzeige eines Sterbefalls finden Sie hier. 

  • Rechtsgrundlage

    §§ 28 ff. PStG

  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. 

    Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)    

  • Kosten

    14 € - Erstexemplar 

     7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird

    Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet. 

  • Verfahrensablauf

    Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.

    Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung. 

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zustängigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.   

  • Frist

    Die Frist für die Führung des Sterbegisters beträgt 30 Jahre.  


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