Sterbeurkunde
Leistungsbeschreibung
Die Austellung einer Sterbeurkunde kann beim zuständigen Standesamt veranlassen.
Weiter informationen zur Anzeige eines Sterbefalls finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
§§ 28 ff. PStG
Erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell.
Genau Informationen erhalten Sie über den Online-Urkundenservice oder per E-Mail. (standesamt@minden.de)
Kosten
14 € - Erstexemplar
7 € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Zusätzlich werden ggf. Kosten für den Versand berechnet.
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer Personenstandsurkunden erfolgt über unseren Online-Urkundenservice.
Diesen finden Sie rechts in der Beschreibung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zustängigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Frist
Die Frist für die Führung des Sterbegisters beträgt 30 Jahre.