Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. 

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird ausländischen Ehepartner*innen, Kindern und Eltern minderjähriger Deutschen ausgestellt.
    Auch ein in Deutschland geborenes ausländisches Kind benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.

    Die Aufenthaltserlaubnis für Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner wird befristet, für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Generell wird vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigt. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des auswärtigen Amts. 

  • Rechtsgrundlage

    • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • Aufenthaltsverordnung (AufenthV)


  • Erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell. Gerne geben wir Ihnen per Mail Auskunft, welche Unterlagen vorzulegen sind.  

  • Voraussetzung

    Die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen richten sich nach §§ 27 bis 36a AufenthG.

    Zusätzlich gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG. 

  • Kosten

    • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
    •   93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

    Die Gebühren sowie eine eventuelle Befreiung ergeben sich aus den Vorschriften der Aufenthaltsverordnung.

  • Verfahrensablauf

    Antrag vor Ort

    Nach Ihrer Wohnsitzanmeldung im Bürgerbüro erhalten Sie postalisch einen Termin bei der Ausländerbehörde. Während des Termins wird Ihr Antrag angenommen, Ihre Nachweise geprüft und elektronisch Fingerabdrücke genommen.

    Wenn Ihr Antrag vollständig ist und positiv beschieden wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.

    Online Antrag

    Nach dem Eingang Ihres Online-Antrages wird der Antrag durch die Ausländerbehörde geprüft. Sofern weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, wird die Ausländerbehörde diese schriftlich bei Ihnen anfordern.

    Sofern die Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erfolgen kann, erhalten Sie hierzu schriftlich einen Termin von der Ausländerbehörde. Sollte die beantragte Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, wird die Ausländerbehörde Ihnen dies schriftlich mit Begründung mitteilen.

    Abschließend (bei beiden Antragsformen)

    Nach etwa sechs bis acht Wochen, können Sie den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der Ausländerbehörde abholen. Hierzu erhalten Sie einen Termin.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.


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