Denkmalförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
     
    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

    Spezielle Hinweise für Stadt Minden

    Über die verschiedenen Fördermöglichkeiten berät Sie die Untere Denkmalbehörde der Stadt Minden. 

    Unter Umständen sind auch steuerrechtliche Vorteile zu ihrer finanziellen Unterstützung möglich. Fragen Sie Ihren Steuerberater!

    Da sich jeder Antrag auf eine Förderung ganz individuell gestaltet, suchen wir im persönlichen Gespräch die passende Fördermöglichkeit für Sie und klären individuell welche Unterlagen benötigt werden.